Verantwortlich |
Aktivität |
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Mitwirkend |
Projektleiter, Einkäufer, Anforderungsanalytiker (AG), Projektkaufmann, Projektmanager |
Sinn und Zweck
Die Ausschreibung enthält alle notwendigen Informationen, damit Bieter ein Angebot abgeben können. Ziel der Ausschreibung ist es, potentielle Anbieter zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Erstellung der Ausschreibung die entsprechenden Richtlinien zur Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, zum Beispiel VgV , GWB, VOL , VOF, VOB, UfAB III und WiBe 21, beachten. Will ein privater Auftraggeber nur einen Auftrag vergeben und dafür Angebote einholen, aber keine Ausschreibung durchführen, so entspricht die Ausschreibung einer Angebotsanforderung und unterliegt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Reglementierungen.
Wird erzeugt von
Make-or-Buy-Entscheidung, Projekthandbuch (siehe Produktabhängigkeit Produktumfang für die Auftragsvergabe) |
Hängt inhaltlich ab von