Vertrag

Verantwortlich

Projektmanager

Aktivität

Vertrag abschließen (AG)

Mitwirkend

Projektleiter, Einkäufer, Projektkaufmann

Sinn und Zweck

Der Vertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Erbringung der Leistungen von Auftragnehmer und Auftraggeber und regelt die Zusammenarbeit zwischen ihnen. Für öffentliche Auftraggeber gibt es vorgefertigte Vertragsbedingungen, zum Beispiel EVB-IT beziehungsweise BVB, die entsprechend zu verwenden und gegebenenfalls auszugestalten sind. Bei öffentlichen Ausschreibungen kann der Vertrag auch nur aus der Ausschreibung und dem ausgewählten Angebot bestehen.

Wird erzeugt von

Make-or-Buy-Entscheidung, Projekthandbuch (siehe Produktabhängigkeit Produktumfang für die Auftragsvergabe)

Erzeugt

Abnahmeerklärung, Prüfprotokoll Lieferung, Prüfspezifikation Lieferung (siehe Produktabhängigkeit Produktumfang für die vertragsgemäß zu erhaltenden Leistungen)

Hängt inhaltlich ab von

Ausschreibung, Anforderungen (Lastenheft), Vertragszusatz (siehe Produktabhängigkeit Anforderungen als Bestandteil von Ausschreibung und Vertrag)

Ausschreibung, Externe-Einheit-Spezifikation, Vertragszusatz (siehe Produktabhängigkeit Externe-Einheit-Spezifikation als Bestandteil von Ausschreibung und Vertrag)

Projektplan (siehe Produktabhängigkeit Planung der Mitwirkung bei Aktivitäten des Auftragnehmers)

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