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Sinn und Zweck
Der Vertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Erbringung der Leistungen von Auftragnehmer und Auftraggeber und regelt die Zusammenarbeit zwischen ihnen. Für öffentliche Auftraggeber gibt es vorgefertigte Vertragsbedingungen, zum Beispiel EVB-IT beziehungsweise BVB, die entsprechend zu verwenden und gegebenenfalls auszugestalten sind. Bei öffentlichen Ausschreibungen kann der Vertrag auch nur aus der Ausschreibung und dem ausgewählten Angebot bestehen.
Wird erzeugt von
Make-or-Buy-Entscheidung, Projekthandbuch (siehe Produktabhängigkeit Produktumfang für die Auftragsvergabe) |
Erzeugt
Abnahmeerklärung, Prüfprotokoll Lieferung, Prüfspezifikation Lieferung (siehe Produktabhängigkeit Produktumfang für die vertragsgemäß zu erhaltenden Leistungen) |
Hängt inhaltlich ab von