Externe-Einheit-Spezifikation als Bestandteil von Ausschreibung und Vertrag

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Ausschreibung, Vertrag, Externe-Einheit-Spezifikation, Vertragszusatz

Bei Vergabe eines Teilsystems wird der momentane Stand der Externe-Einheit-Spezifikation Bestandteil der Ausschreibung.

Je nach Vergabeverfahren können Änderungen an der Externe-Einheit-Spezifikation, die sich nach Versenden der Ausschreibung ergeben haben, eventuell nachverhandelt werden. Zwischen öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern sind Vertragsverhandlungen nur mit Einschränkung möglich. Geschieht dies vor Abgabe der Angebote müssen öffentliche Auftraggeber eventuell eine Abgabefristverlängerung einräumen und alle möglichen Unterauftragnehmer informieren.

Der zum Vertragszeitpunkt gültige Stand der Externe-Einheit-Spezifikation ist Bestandteil des Vertrags. Nach Vertragsabschluss wird der Vertrag nicht mehr fortgeschrieben, das heißt eventuelle spätere Änderungen an der Externe-Einheit-Spezifikation wirken sich nicht mehr auf den Vertrag aus. Sie werden in Vertragszusätzen (siehe Vertragszusatz) geregelt.

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