Planung der Mitwirkung bei Aktivitäten des Auftragnehmers

Inhaltlich abhängige Produkte

Vertrag, Projektplan

Die vertraglich vereinbarte Mitwirkung des Auftraggebers bei Aktivitäten des Auftragnehmers muss im Projektplan festgelegt werden.

© Bundesrepublik Deutschland, 2004, alle Rechte vorbehalten. V-Modell® ist eine geschützte Marke der Bundesrepublik Deutschland.