Vertrag abschließen (AG)

Produkt

Vertrag

Sinn und Zweck

Grundlage für die Vertragsverhandlungen sind die Ausschreibung und das Angebot (von AN) des potentiellen Auftragsnehmers. Der Vertrag wird mit dem Auftragnehmer ausgehandelt, der im Rahmen der Angebotsbewertung ausgewählt wurde. Dabei können sich, je nach Ausschreibungskonzept, eventuell noch Änderungen an den Anforderungen oder sonstigen Vorgaben ergeben.

Der Auftragnehmer muss dem Vertrag die vertragsrelevanten Teile seines Projekthandbuches und seines QS-Handbuches beifügen. Die kaufmännische Abteilung überprüft das Budget vor Beginn der Vertragsverhandlungen erneut. Bei öffentlichen Auftraggebern ist dies unzulässig. Eine Ausschreibung zu diesem Zeitpunkt abzubrechen, ist im öffentlichen Bereich nur dann möglich, wenn mangelnde Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird. Im öffentlichen Bereich kann, abhängig vom Ausschreibungskonzept, die Vertragsverhandlung entfallen. In diesem Fall wird der Vertrag durch die Ausschreibung und das beste wirtschaftliche Angebot ersetzt.

Nach erfolgreichen Vertragsverhandlungen kann der Vertrag abgeschlossen werden. Am Vertragsabschluss wirken der Beschaffer, die kaufmännische Abteilung, der Auftragnehmer und der Projektmanager mit. Jedes Unternehmen hat üblicherweise Vorgaben für Verträge, zum Beispiel VOL/B, VOB/B, EVB-IT, BVB und AGB. Diese müssen bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden.

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