Ausschreibungskonzept

Verantwortlich

Ausschreibungsverantwortlicher

Aktivität

Ausschreibungskonzept festlegen

Mitwirkend

Einkäufer, Projektkaufmann

Sinn und Zweck

Ausschreibungen der öffentlichen Auftraggeber unterliegen bestimmten Richtlinien wie VgV, GWB, VOL , VOF , VOB, UfAB III und WiBe 21. Diese definieren, wann welche Form der Vergabe gewählt werden muss und wie der zeitliche Ablauf ist. Im Ausschreibungskonzept wird ein rechtlich korrektes und inhaltlich sinnvolles Vorgehen für die Ausschreibung festgelegt.

Auch private Auftraggeber können unter Umständen im Sinne der EU-Vergaberichtlinien als öffentliche Auftraggeber zu bewerten sein (vergleiche GWB, insbes. § 98 und die VgV).

Will ein privater Auftraggeber Angebote einholen ohne eine Ausschreibung durchzuführen, so kann dieses Produkt entfallen. Die Ausschreibung entspricht dann einer Angebotsanforderung und unterliegt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Reglementierungen.

Wird erzeugt von

Make-or-Buy-Entscheidung, Projekthandbuch (siehe Produktabhängigkeit Produktumfang für die Auftragsvergabe)

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