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Sinn und Zweck
In dem Entscheidungspunkt Projekt genehmigt entscheidet der Lenkungsausschuss des Auftraggebers auf Basis des Projektvorschlags, ob das Projekt mit der Ausschreibung begonnen werden soll.
Der Lenkungsausschuss auf Auftragnehmerseite hingegen entscheidet hier auf Grundlage der Bewertung der Ausschreibung , ob ein Angebot ausgearbeitet werden soll.
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