Angebote bewerten und auswählen

Produkt

Angebotsbewertung

Methodenreferenz

Ausschreibungsunterstützung

Sinn und Zweck

Die eingehenden Angebote (Angebot (von AN) ) sind einer meist mehrstufigen Prüfung zu unterziehen. In jeder Stufe der Bewertung sind nacheinander alle noch zugelassenen Angebote zu prüfen und zu bewerten. Die Ergebnisse des Prüfschritts sind festzuhalten.

Die Prüfung kann zum Beispiel aus folgenden Stufen bestehen:

Formale Prüfung

Die Angebote werden einer formalen Prüfung unterzogen. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob die Angebote fristgerecht abgegeben wurden und ob die Angebote zu allen Teilen der Ausschreibung Stellung nehmen.

Eignungsprüfung

Es wird geprüft, ob der Auftragnehmer geeignet ist, den Auftrag durchzuführen. Aspekte dabei sind zum Beispiel die Größe und Zahlungsfähigkeit, Fachkundigkeit, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Im Teilnahmewettbewerb wird diese Prüfung vorgezogen und dient zur Vorauswahl der potenziellen Auftragnehmer, an welche die Ausschreibung dann verschickt wird.

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Die Angebote werden auf Wirtschaftlichkeit geprüft. Dabei sind die inhaltlichen Aspekte anhand des Kriterienkatalogs für die Angebotsbewertung zu beurteilen und das Preis-Leistungs-Verhältnis zu ermitteln.

Die Ergebnisse der Überprüfungen sind in der Angebotsbewertung festzuhalten. Die Angebote können eventuell auch im Nachhinein mit den Bietenden verhandelt werden. Der am besten bewertete Auftragnehmer wird ausgewählt. Ein ausführliches Beispiel einer Bewertung mit den zugehörigen Prüfungen, den Inhalten und dem Vorgehen findet man in der UfAB III.

Öffentliche Auftraggeber müssen die an die Vergabeverfahren geknüpften Vorgaben beachten, insbesondere Stichtage, Fristen und besondere Vorschriften bezüglich der Öffnung der Angebote und Möglichkeiten der Nachverhandlung.

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