Rechtlicher und kommerzieller Angebotsteil

Der rechtliche und kommerzielle Angebotsteil umfasst zum einen die rechtlichen Bedingungen. Beispiele hierfür sind allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. beim öffentlichen Auftraggeber Regelungen wie EVB-IT, BVB und VOL, Garantie- und Gewährleistungsbedingungen, Lizenzvereinbarungen, Bestimmungen für den Eigentumsübergang, Hinweise zu Gefahren, Vorgaben zum Preisrecht sowie der Gerichtsstand.

Zum anderen sind kommerzielle Bedingungen wie beispielsweise Angaben zum Preistyp und Preisstand, zu Zahlungsbedingungen und -terminen enthalten. Oft wird auf der Basis des technischen Lösungsvorschlages eine Preiskalkulation abgegeben, die beispielsweise bei öffentlichen Ausschreibungen auf einer detaillierten Aufwandsbetrachtung basieren kann.

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